116. Rede: Änderungen des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Opferschutzes

04. Juli 2024

In Folge der erschreckenden Bilanz polizeilich registrierter Gewalttaten gegen Frauen hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf im Bundestag zur Abstimmung gestellt. Die aktuelle Situation erfordert ein umfassendes Schutzkonzept, mit härteren Maßnahmen und besseren Schutzmöglichkeiten für Frauen. Das hat Andrea Lindholz in Ihrer heutigen Rede zum Gesetzentwurf der Union zur Verbesserung des Opferschutzes im Strafgesetzbuch klar gemacht. In Bezug auf die fehlenden Frauenhausplätze richtete sie sich an die Regierungskoalition: „Sie wissen doch ganz genau, dass Frauenhäuser und Kinderschutzhäuser ein zentrales Element im Schutzkonzept sind. Wo Frau Wegge, Frau Faeser, Frau Paus, Herr Buschmann, wo ist denn Ihr Gesetz liebe Koalition, nach den drei Jahren? Fehlanzeige!“

Die ganze Rede oben im Video.