Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichtes

23. Juli 2024

Berlin – Weltweit konnte man in den vergangenen Jahren Bestrebungen beobachten, die darauf abzielten, die Funktionsfähigkeit und Unabhängigkeit von Verfassungsgerichten einzuschränken. Dies verdeutlicht, dass eine starke und unabhängige Verfassungsgerichtsbarkeit keine Selbstverständlichkeit ist.

Das Bundesverfassungsgericht ist ein Erfolgsmodell. Es hat sich als eigenständiges Verfassungsorgan in unserem Verfassungsgefüge bewährt. Anders als bei den anderen Verfassungsorganen sind seine Strukturmerkmale bislang aber weitgehend einfachgesetzlich im Bundesverfassungsgerichtsgesetz festgelegt und daher mit einfacher Mehrheit des Bundestages abänderbar. Im Jahr des 75. Jubiläums des Grundgesetzes ist es Zeit, das zu ändern und die bewährten Grundlagen des Bundesverfassungsgerichts durch Überführung ins Grundgesetz mit dem Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit für eine Änderung abzusichern.

Die Union hat sich daher in konstruktiven Verhandlungen mit dem Bundesjustizministerium und Vertretern der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP auf Vorschläge für Grundgesetzänderungen zu einer besseren verfassungsrechtlichen Absicherung des Bundesverfassungsgerichtes geeinigt. Diese wurden heute im Rahmen einer Bundespressekonferenz vorgestellt.

Die wesentliche Struktur des Bundesverfassungsgerichtes soll dazu im Grundgesetz festgeschrieben werden. Dazu gehört die Aufteilung des Gerichtes in zwei Senate von je acht Richtern, sowie die Höchstzeit bei der Amtsdauer der Richter von höchstens zwölf Jahren und die Altersgrenze von 68 Jahren. Die Richter werden von Bundestag und Bundesrat gewählt. Sollte es in Zukunft über längere Zeit hinweg keine Zweidrittelmehrheit für einen Kandidaten in Bundestag oder Bundesrat geben, soll das jeweils andere Organ einspringen können.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag äußerte sich wie folgt:  „Es ist uns fraktionsübergreifend gelungen, für das Erfolgsmodell Bundesverfassungsgericht eine stabile verfassungsrechtliche Grundlage zu entwickeln, die wir aus der Mitte des Bundestages in das Gesetzgebungsverfahren einbringen werden. Das ist ein gutes Zeichen für einen lebendigen und funktionsfähigen Parlamentarismus wie auch für die Wertschätzung, die das Bundesverfassungsgericht in der Bevölkerung genießt. Wir haben im Bundestag sehr konstruktive Gespräche geführt und wollen in dieser Gesprächsatmosphäre auch auf die Länder zugehen, um mit Ihnen unseren gemeinsamen Gesetzentwurf zu erörtern.“