Frauen und verletzliche Personen besser schützen – Gesetzentwurf zur Verbesserung des Opferschutzes

04. Juli 2024

Der Schutz der Opfer von Straftaten und besonders verletzlicher Personen ist eine zentrale Aufgabe des Staates. Die aktuellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sowie des Lagebilds „Häusliche Gewalt“ zeigen dringenden Handlungsbedarf: Im Jahr 2023 wurden 256.276 Menschen in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt, davon sind 70,5 Prozent weiblich. Dies ist ein Anstieg um 6,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2022. 155 Frauen und 24 Männer sind im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will mit einem Gesetzentwurf eine Verbesserung des Opferschutzes erreichen, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen wie Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen. Der Rechtsstaat muss entschlossen auf diese besonders verwerflichen Gewaltverbrechen reagieren. Die Täter müssen angemessen und hart bestraft werden. Die Union fordert deshalb eine Erhöhung der Mindeststrafen für Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung – soweit die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines Messers begangen wurde – sowie bei Gruppenvergewaltigungen. Gleiches gilt bei Nachstellung („Stalking“) und Verstößen nach dem Gewaltschutzgesetz. Zudem soll das strafschärfende Merkmal „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ bei Mord, gefährlicher Körperverletzung und Raub eingeführt werden. Mit dem Gesetzentwurf setzt die Union ein klares Zeichen: Der Schutz besonders verletzlicher Personen – Frauen, Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen – hat in unserem Rechtsstaat Priorität.

Andrea Lindholz stellte klar, dass in Deutschland viel zu wenig Frauenhausplätze existieren. Die Ampel-Koalition unternehme nicht nur zu wenig, um solche Plätze zu schaffen, sondern streicht auch noch die Finanzierung. Andrea Lindholz warf der Regierung vor: „Sie sind nicht mehr regierungsfähig. Das Einzige, was Sie können, ist Probleme beschreiben. Aber Sie tragen null Komma null zu irgendeiner Lösung eines Problems in diesem Land bei.“

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Die Rede von Andrea Lindholz können Sie hier nachsehen.